Verbot von Beamer-Lampen

  • Verbot von Beamer-Lampen

    Veröffentlicht von medientechniker auf 6. September 2024 um 16:16

    In der Fachpresse und den sozialen Medien war es schon zu lesen: Die sog. UHP-Lampen, die in den meisten Beamern bisher zum Einsatz kommen, dürfen aufgrund ihres Quecksilber-Gehaltes schon seit einiger Zeit nicht mehr in der EU hergestellt oder importiert werden. Allerdings gilt derzeit eine befristete Ausnahmegenehmigung, die m.W. für kleine Beamer (unter 2000 Ansi-Lumen, eher für den Privatgebrauch) im Februar 2025, für große Beamer im Februar 2027 ausläuft. Eine Verlängerung (zunächst für die kleinen) wurde beantragt, die Entscheidung steht wohl noch aus.

    Selbst wenn die Ausnahme verlängert wird, wird auch das ein paar Jahre später auslaufen. Dementsprechend ist zu erwarten, dass die Händler früher oder später nicht mehr liefern können, und dass die letzten Lampen recht teuer verkauft werden. Wer keine mehr bekommen hat, kann seinen Beamer beim nächsten Lampenausfall (oder stark gesunkener Helligkeit) komplett entsorgen und einen neuen kaufen. Das dürfte gerade in Gemeinden sehr ungünstig sein, einerseits wegen der Kosten, und andererseits, weil das Gerät an sich meist relativ wenig Betriebsstunden hat und noch etliche Jahre gelaufen wäre.

    Daher Empfehlung 1: Sich demnächst einen kleinen Vorrat an Ersatzlampen zulegen, abhängig davon, wie viel Lebenserwartung das Gerät noch hat. Es gibt dabei keinen Standard wie bei Glühbirnen, sondern immer Spezialmodelle, die nur für wenige Gerätemodelle passen; die Typen-Nummer der Originallampe steht meist in der Anleitung, oder man findet sie über das Gerätemodell schnell im Internet raus. Wenn man die weiß, gibt es meist mehrere Optionen:

    Zunächst gibt es die Original-Lampen vom Gerätehersteller, die gerne mal 300€ und mehr kostet, wenn sie überhaupt noch erhältlich ist. Man kann Glück haben und eine solche günstiger (aber ungebraucht, am Besten ungeöffnet) auf eBay u.ä. finden, hat dann zwar meist keine Gewährleistung, aber immerhin das Original.

    Daneben gibt es auch Nachbauten unterschiedlicher Qualität – von den günstigen würde ich unbedingt abraten, aber wenn ein Marken-Leuchtmittel enthalten ist (wie in der Original-Lampe meist auch), sollte sie in Ordnung sein, man liegt dann preislich bei 120 bis 200€ ungefähr. Das Marken-Leuchtmittel kann man teils auch “nackt” (ohne Lampengehäuse) kaufen, und muss es dann ins alte Gehäuse einbauen, was mit Handschuhen und einem Schraubendreher aber machbar ist, und Geld spart. Über die Suchmaschine des Vertrauens findet man schnell zwei bis drei deutsche Händler mit großem Angebot an all den genannten Varianten, sowie Zubehör (Luftfilter nicht vergessen!).

    Nach dem Kauf empfiehlt es sich, die Lampen gleich zu testen, denn die alte hält ja womöglich noch länger als die Gewährleistung der neuen läuft. Ggf. gleich die neue drin lassen, aber dann sorgfältig aufschreiben, bei welchem Wechsel wie viele Lampenstunden angezeigt waren. Denn wenn man später wieder eine gebrauchte einsetzt, wüsste man gerne, wie viele Stunden sie schon gelaufen ist. Übrigens lässt sich ein solcher Beamer bei Wunsch nach einem Upgrade künftig noch am ehesten verkaufen, wenn eine Ersatzlampe beiliegt.

    Und Empfehlung 2: Bei Neukauf auf keinen Fall einen Lampen-Beamer nehmen (höchstens als günstiges Gebrauchtgerät, dazu gleich Ersatzlampen, siehe oben; skandalös, dass im Handel überhaupt noch solche Neugeräte angeboten werden), sondern ein LED- oder Laser-Gerät. Diese versprechen teils 20.000 Betriebsstunden, statt z.B. 2.000 pro herkömmlicher Lampe.

    Hat jemand zu dem Thema noch Infos oder Erfahrungen?

    • Dieses Thema wurde um vor 2 Jahre durch  medientechniker geändert. Grund: Div. Ergänzungen
    medientechniker beantwortet vor 1 Jahr, 11 Monate 3 Mitglieder · 3 Antworten
  • 3 Antworten
  • Martin

    Administrator
    7. September 2024 um 7:30

    Krass, ich hab das noch nicht mitbekommen! Vielen Dank für die Infos

  • Cyrill

    Mitglied
    7. September 2024 um 10:24

    Das Thema ist tatsächlich interessant und wird seit ein paar Monaten in Fachkreisen rege diskutiert. Ich habe mir gerade einen ausführlichen Thread in einem Heimkino Forum durchgelesen und die waren frustriert von der Qualität der Artikel und haben verschiedene Stellen angeschrieben um offizielle Einschätzungen zu bekommen. Meine Einschätzung ist folgende (wer sich sein eigenes Bild dilden möchte hier der Thread: https://www.heimkinoverein.de/forum/thread/25461-eu-verordnung-eu-2017-852-ab-1-januar-2026-d%C3%BCrfen-keine-quecksilberhaltigen-prod/?pageNo=1)

    – Viele der Meldungen beruhen nur auf den Gesetzestexten, die das tatsächlich für manche Lampen aussagen

    – Lighting Europe (auf die wurde von einem EU Abgeordneten verwiesen) haben für die 2025 Deadline schon eine Verlängerung beantragt und werden dies auch für die 2027 Deadline tun. Dabei gehen sie davon aus, dass diese funktionieren werden.

    – Verschiedene Hersteller gehen davon aus, dass sie den Verkauf von Ersatzlampen weiterhin gewährleisten können (entweder durch die angesprochene Verlängerung oder dadurch, dass bereits importierte Produkte weiterhin verkauft werden dürfen)

    Ich glaube daher nicht, dass wir jetzt alle riesige Mengen an Lampen bunkern müssen

  • medientechniker

    Mitglied
    9. Oktober 2024 um 22:00

    @Cyrill Danke für die Ergänzungen. Auch ich habe inzwischen mit Lighting Europe Kontakt aufgenommen, und ähnliche Auskünfte bekommen. Die “Audiovision” hingegen hat in ihrem auch recht fundierten Artikel kürzlich klar empfohlen, sich zeitig Lampen zu besorgen.

    Was auch mich etwas zweifeln lässt, ist:

    1. Lighting Europe scheint bisher nur mit ein paar Veranstaltungstechnik-Verbänden zu kooperieren, um den Ausnahme-Verlängerungsantrag zu begründen. Meinen Hinweis, dass in Privathaushalten, Schulen, Unis, kommunalen Gebäuden, Firmen, und nicht zuletzt Kirchengemeinden der viel größere Posten an Geräten installiert ist, und dass dabei oft Steuergelder bzw. Spenden im Spiel sind und somit ein nur durch die Lampe bedingter Gerätetausch besonders ärgerlich ist, fanden sie ganz spannend, und wollen jetzt mal auf Hochschulverband, ev. Allianz und Verbraucherschutz zugehen. Die Lobbyarbeit scheint mir also etwas schwach aufgestellt, und der Erfolg somit unklar.

    2. Es wird offenbar weiterhin nicht zwischen Ersatzlampen und Neugeräten unterschieden – die Ausnahme-Verlängerung soll für beides gelten (was natürlich Unsinn ist, weil die Situation damit immer weiter verlängert wird; wenn die Ausnahme irgendwann ausläuft, wird es also immer noch viele relativ junge Geräte geben, die unbrauchbar werden.). Lighting Europe ist das ganz recht so, die wollen halt möglichst viele Lampen verkaufen. Die EU könnte das aber anders sehen, und womöglich lieber früher als später kurzen Prozess mit dem Thema machen.

    Es bleibt ein Pokerspiel, und jeder sollte selber für sich die Risiken abwägen, auch im Hinblick auf Alter und Betriebsstunden der eigenen Geräte.

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