ProPresenter Abo Steuerbefreiung

  • ProPresenter Abo Steuerbefreiung

    Veröffentlicht von Rainer auf 16. Oktober 2025 um 20:15

    Hallo zusammen,

    wir werden bald unsere ProPresenter Lizenzen auf das Abo Modell umstellen und da ist mir aufgefallen, dass es dort die Option gibt, sich von den Steuern darauf befreien zu lassen, wenn man eine Befreiung und eine “EU VAT” hat (siehe Screenshots). In Deutschland ist das wohl die Umsatzsteuer-ID. Als e.V. ist meine Kirche wohl von der Umsatzsteuer befreit, hat aber aktuell keine EU VAT / Umsatzsteuer-ID. Laut meiner Recherche könnte man wohl eine vom Finanzamt beantragen – auch wenn man sie nicht zwingend braucht

    Vom Renewed Vision Support habe ich als Antwort erhalten, dass man so eine Nummer braucht, wenn man die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen möchte: “The sales team said that we can only do it with the EUVAT number to exempt the collection of EUVAT.”

    Habt ihr Erfahrungen dazu? Habt ihr die Befreiung hinbekommen oder einfach die Steuern gezahlt?

    • Dieses Thema wurde vor 1 Jahr von  Rainer geändert.
    maxstro beantwortet vor 1 Jahr 2 Mitglieder · 1 Antwort
  • 1 Antwort
  • maxstro

    Mitglied
    16. Oktober 2025 um 20:39

    Hi, ich denke nicht, dass man sich von der Umsatzsteuer (als Leistungsempfänger) befreien lassen kann. Mit der VAT gibt man sich als Unternehmer aus. Innerhalb von der Unternehmerkette fällt i.d.R. keine USt an, bzw kann man sich diese als Vorsteuer wieder holen. Endkunden haben diese jedoch zu zahlen.

    Hier von der Ki zusammengefasst:

    Wenn du als Käufer Unternehmer bist und eine USt-Nummer hast, dann kann ggf. das Reverse-Charge-Verfahren greifen, besonders bei grenzüberschreitendem Kauf innerhalb der EU. Das heißt: du zahlst keine Umsatzsteuer in der Rechnung, du musst aber in deiner Steuererklärung ggf. die Steuer selbst verbuchen und kannst sie gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (falls relevant).

    Wenn du Privatperson bist, wird Umsatzsteuer normalerweise in der Rechnung enthalten sein, und eine Befreiung ist meist nicht möglich.

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